Verurteilt: Kündigungsbutton-Umsetzung bei Sky ist illegal
teltarif.de hatte im März bereits ausführlich als eines der ersten Medien über die möglicherweise mangelhafte Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbuttons bei Sky berichtet. In der Zwischenzeit hat sich auch bei den Verbraucherzentralen einiges bewegt: Auch ein Jahr nach der Einführung eines vorgeschriebenen Kündigungsbuttons auf Websites fanden Verbraucherschützer immer noch häufig Mängel.
Kündigungsbutton bei Sky als illegal eingestuft
Bild: Sky, Bearbeitung: teltarif.de
Noch schlimmer war es teils bei den Verkehrsunternehmen: Obwohl sie einen Kündigungsbuttons haben müssten, boten sie keinen. Generell hagelte es ab Herbst nun weitere Abmahnungen von den Verbraucherzentralen. Und zu Sky liegt nun tatsächlich ein Gerichtsurteil vor.
Gericht kippt Verschleierungs-Lösung von Sky
Auf das Urteil macht der Rechtsanwalt Matthias Böse aufmerksam, der als Prozessbevollmächtigter für die Verbraucherzentrale NRW ein Urteil vor dem Landgericht München I erstritten hat. Bisher ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, denn Sky geht mit einer Berufung gegen die Entscheidung vor.
Die Vorgaben aus § 312k Abs. 2 BGB seien klar: Die Kündigungs-Schaltflächen (wie der Kündigungs-Button im offiziellen Gesetzestext heißt) müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein. Diese Anforderungen erfüllt Sky nicht, wie wir auch in unserem ersten Bericht bereits ausgeführt haben: Um den Kündigungsbutton zu finden, ist ein Umweg notwendig. Zunächst muss der Kunde auf der Sky-Homepage ganz nach unten scrollen. Dort gibts zwar direkt zugängliche Buttons, doch der Kündigungsbutton fehlt. Erst wenn man auf den Button "Weitere Links einblenden" klickt, erscheint dann ganz am Ende der Kündigungsbutton.
Diese Lösung hat das Gericht sogar in mehrfacher Hinsicht beanstandet. Das Gericht führt aus, dass Sky damit insgesamt gegen zwei gesetzliche Vorgaben verstoßen hat.
Positionierung und Gestaltung sind illegal
Die mündliche Verhandlung verlief laut dem Bericht des Rechtsanwalts "recht eindeutig": Die Richter wiesen, wie auch schon schriftlich vor der Verhandlung, auf ihre Rechtsansicht hin und rieten Sky zur Anerkenntnis. In der Verhandlung musste ein Richter einem weiteren Richter offenbar sogar erst zeigen, wie er den Kündigungslink finden könne. Das sei "wirklich sehr unterhaltsam" gewesen und zeige, "wie intransparent die Gestaltung ist", berichtet der Rechtsanwalt.
Zum einen wurde also die zwei-Klick-Lösung als illegal eingestuft, andererseits aber auch die farbliche Gestaltung. Denn der Button sei nicht vergleichbar gut lesbar wie der Button zum Vertragsschluss. Dieser sei auf der Website blau unterlegt, während die Schaltfläche zur Kündigung kleiner und grau unterlegt ist. Insofern sei auch das Kriterium der guten Lesbarkeit, das das Gesetz fordert, nicht erfüllt.
Fristlose Kündigung jetzt möglich
In seinem ersten Bericht hatte teltarif.de die Frage aufgeworfen, ob bei einer nicht gesetzeskonformen Umsetzung des Kündigungsbuttons ein weiterer Passus des Gesetzes greift: Nämlich, dass in diesem Fall alle Kunden unabhängig von der Vertragslaufzeit ihren Vertrag sofort fristlos kündigen können. Das bestätigt der Rechtsanwalt.
Solange Sky die rechtswidrige Gestaltung fortsetzt, könnten Verbraucher gem. § 312k Abs. 6 BGB ihren Vertrag mit Sky außerordentlich und ohne Frist kündigen. Das sei "gerade für langfristige Verträge [...] ein guter Weg, um diese vorzeitig beenden zu können". Hierzu solle man das Kündigungsformular von Sky aufrufen und die "Außerordentliche Kündigung" wählen. Als Kündigungsgrund solle man dann angeben: "Außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 312k Abs. 6 BGB unter Verweis auf LG München I, Urt. v. 16.11.2023, 12 O 4127/23".
Laut dem Anwalt wisse man zwar noch nicht, wie die Berufungsverhandlung ausgehe. Sollte in der Berufung allerdings das jetzige Urteil bestätigt werden, komme man früher aus dem Vertrag, da die Kündigung ab Erklärung wirkt. Man müsse also nicht erst das Ergebnis der Berufung abwarten, sondern könne die Kündigung sofort vornehmen.
Der richtige Kündigungs-Zeitpunkt, die vorzeitige Kündigung oder der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton: teltarif.de beantwortet häufige Fragen zum Kündigen von Verträgen für Handy und Internet.