Der Euro-Tarif im Detail
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Wer im Urlaub im europäischen Ausland mit dem Handy zu Hause anrufen möchte, kann dies dank Euro-Tarif ohne Sorge vor überhöhten Telefonrechnungen tun.
Wichtig ist dabei allerdings, dass sich der Urlauber in einem der 27 Staaten der Europäischen Union aufhält und für seinen Mobilfunk-Tarif keine
spezielle Roaming-Option gebucht hat. Der nach EU-Vorgaben regulierte Tarif gilt auch in Norwegen, Island und Liechtenstein, also Ländern,
die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, sowie - je nach Anbieter - ebenfalls in Großbritannien. Im Folgenden erklären wir den Euro-Tarif im Detail.
Die aktuellen Regelungen des Euro-Tarifs
Seit dem 15. Juni 2017 kann innerhalb der EU nach dem Prinzip Roam-like-at-Home
überall zum Inlandstarif telefoniert, SMS versendet und das mobile Datenvolumen genutzt werden.
Ob man sich während des Telefonierens in Deutschland oder in einem der unten aufgeführten Länder befindet, spielt also
beim EU-Roaming für die Abrechnung keine Rolle mehr. Sowohl Kunden mit einem Mobilfunkvertrag als auch Nutzer von Prepaid-Karten
können den regulierten EU-Tarif in Anspruch nehmen und es sind auch Telefonate und der SMS-Versand zwischen EU-Ländern inbegriffen.
Der Euro-Tarif gilt allerdings nicht für mobile Auslandstelefonate, solange man sich in Deutschland aufhält.
Ein Anruf von Deutschland nach Italien ist folglich mit einer deutschen SIM-Karte meist erheblich teurer als ein Telefonat von Österreich nach Italien mit derselben SIM.
Der Euro-Tarif im Detail
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Die Fair-Use-Policy schützt Anbieter vor "missbräuchlicher Nutzung"
Die recht kundenfreundlichen Konditionen des EU-Roamings gelten allerdings nicht uneingeschränkt: Mit der
Fair-Use-Policy soll verhindert werden, dass Kunden sich die EU-weit günstigsten
Tarife der internationalen Mobilfunkanbieter herauspicken und mit diesen dauerhaft im Heimatland telefonieren.
Kunden sollen außerdem daran gehindert werden, im warmen Ausland zu überwintern und dabei weiterhin den deutschen Mobilfunkvertrag länger als einige Monate zu nutzen.
Zu diesem Zweck dürfen die Anbieter Verbrauchshöchstgrenzen beim EU-Roaming festlegen, beispielsweise für
die Verwendung von Daten-Flatrates. Im Falle einer dauerhaften Nutzung des Inlandstarifs im EU-Ausland können zudem Gebührenaufschläge erhoben werden:
für Anrufe maximal 2,2 Cent pro Minute und 0,4 Cent für den SMS-Versand sowie 1,80 Euro pro Gigabyte für mobile Daten - bis 2027 sinkt der Aufschlag progressiv auf dann maximal 1 Euro pro Gigabyte. Für normale Urlauber sollte die
Fair-Use-Policy allerdings keine Rolle spielen.
Weitere Beschränkungen beim Euro-Tarif
Der Roam-like-at-Home-Grundsatz gilt nicht für Community-Flatrates. Wer im Inland kostenlos ins Netz des eigenen Mobilfunkanbieters
telefonieren darf, muss dies nicht auch im EU-Ausland können. Die Entscheidung darüber obliegt den Anbietern.
Außerdem muss nicht jeder Tarif die Vorgaben der EU einhalten. Die Mobilfunkanbieter sind lediglich dazu verpflichtet,
zu jedem Tarif mindestens eine EU-Roaming-Option anzubieten, die diesen entspricht. Zusätzlich dürfen aber auch weitere
Roaming-Optionen offeriert werden, die nicht an die Roam-like-at-Home-Regelung gebunden sind.
Welche Roaming-Option dem regulierten EU-Tarif entspricht und welche Option im eigenen Vertrag aktiv ist,
erfahren Sie bei Ihrem Anbieter. Insbesondere in Alt-Tarifen sind oft noch Roaming-Optionen geschaltet, die zwar günstig waren, als der
Tarif abgeschlossen wurde, nun aber deutlich teurer sein können als Roam-like-at-Home. In diesem Fall empfiehlt es sich, die alte Roaming-Option zu
kündigen beziehungsweise zu den aktuellen EU-Roaming-Konditionen zu wechseln.
Es bleibt abzuwarten, welche langfristigen Folgen die neue EU-Verordnung nach sich ziehen wird. Mobilfunkanbieter sind nämlich nicht dazu
verpflichtet, Roaming überhaupt zu ermöglichen. Einige wenige Discounter sind daher schon bevor die letzte EU-Regulierungsstufe im Juni 2017
verbindlich wurde, dazu übergegangen, auch Tarife ohne Roaming anzubieten. Wir werden Sie über die künftigen Entwicklungen auf dem
Laufenden halten. In den nachfolgend aufgeführten Ländern kann der Euro-Tarif genutzt werden.
Roaming in den EU-Ländern
Länder mit Besonderheiten:
Die Geschichte der Roaming-Verordnung
Wenn früher eine Reise ins Ausland anstand, mussten deutlich höhere
Telefonkosten einkalkuliert werden, sofern nicht auf das eigene Handy
verzichtet werden konnte oder sollte. Alternativ halfen lediglich Prepaid-Karten
eines Anbieters im entsprechenden Land oder die Verwendung von
Festnetz-Telefonen. Der (gedankenlose) Griff zum eigenen Handy wurde in der
Regel mit einer deutlich überhöhten Rechnung teilweise erst lange nach dem
Auslandsaufenthalt quittiert.
Diesem Missstand nahm sich die EU-Kommission an
und setzte im Mai 2007 die Einführung einheitlicher
Obergrenzen für Telefonate und SMS innerhalb der Europäischen Union durch. Ab
diesem Stichtag sanken die Preise für Handygespräche aus dem EU-Ausland nach Hause
oder in ein anderes Mitgliedsland.
Doch es sollte nicht bei der einmaligen Regulierung bleiben, denn Ziel der
EU-Kommission war es, die Kosten für Mobilfunknutzung innerhalb der EU
dauerhaft und deutlich zu reduzieren. Aus diesem Grund wurde nicht nur ein
Fahrplan für die weitere Reduzierung der Obergrenzen festgelegt, sondern auch
weitere Mobilfunk-Dienste in diesen Euro-Tarif aufgenommen.
Entsprechend hat
das Europäische Parlament im April 2009 die zweite Roaming-Verordnung
verabschiedet, mit der auch die Preise für SMS, die vom Ausland nach Hause
geschickt werden, sowie die Großhandelspreise beim Daten-Roaming reguliert
wurden. Zudem musste seitdem der Mobilfunkanbieter die Internetverbindung
trennen, wenn der Kunde durch diese - wissentlich oder unwissentlich - 50 Euro
an Kosten verursacht hatte (Cut-off-Mechanismus). Eine erneute Freischaltung des
Internetzugangs konnte nur auf expliziten Wunsch des Kunden erfolgen.
Mit der dritten EU-Roaming-Verordnung, die im Juli 2012
in Kraft getreten ist, wurden neben nochmals niedrigeren Obergrenzen für Telefonate
und SMS auch die Endpreise für mobile Daten-Verbindungen begrenzt. Seitdem galt auch für
mobile Daten ein Höchstpreis pro übertragenem Megabyte, wobei die Abrechnung
in 1-kB-Schritten erfolgen musste. Der "Cut-off-Mechanismus" wurde erstmals auch für das
Daten-Roaming außerhalb der EU eingeführt. Die Kosten pro Abrechnungseinheit
im Nicht-EU-Ausland konnte der Anbieter allerdings nach wie vor selber festlegen.
Seit dem 30. April 2016 durften die Anbieter beim EU-Roaming nur noch Aufschläge
auf die Inlandspreise erheben, wobei allerdings die bestehenden Höchstgrenzen
eingehalten werden mussten. Wurde im EU-Ausland jedoch der Inlandspreis ohne Aufpreis berechnet,
galt die Obergrenze nicht.