EU-Roaming wird noch besser: Das ändert sich zum 1. Juli
Zum 1. Juli tritt eine neue Roamingverordnung in der Europäischen Union in Kraft. Für die Verbraucher heißt das: Der Grundsatz "Roam like at home" bleibt für weitere zehn Jahre erhalten. Mobilfunkkunden können ihren Tarif somit auch im International Roaming in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen weiterhin zu annähernd gleichen Konditionen wie innerhalb Deutschlands nutzen.
Netzqualität "wie zuhause"
Änderungen beim EU-Roaming
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Gegenüber der bisherigen Verordnung kommt es aber auch zu Änderungen. So sollen Verbraucher Roamingdienste in der gleichen Qualität bekommen, wie sie es aus ihrem Heimatnetz gewohnt sind. Eine Daten-Drossel speziell für die Internet-Nutzung im Ausland darf es somit nicht mehr geben. Zudem sollen Kunden, die im Heimatnetz 5G nutzen können, auch im Roaming den neuen Netzstandard zur Verfügung haben, sofern er vom Provider im Gastland angeboten wird.
Das betrifft vor allem Telefónica, das Datenverbindungen im Ausland bisher auf maximal 21,6 MBit/s gedrosselt hat. Jetzt stehen auch im EU-Roaming - je nach Tarif - bis zu 500 MBit/s im Downstream zur Verfügung. Gerade noch rechtzeitig vor dem 1. Juli startete o2 mit 5G-Roaming, während Vodafone und die Deutsche Telekom den neuen Netzstandard im Ausland längst anbieten.
Zum Start ist die 5G-Nutzung auf eine Auswahl von Partnernetzen beschränkt. Dazu sagt die Telefónica-Pressestelle: "Die neue Roaming-Regulierung verweist explizit auf die Limitierung der technischen Machbarkeit (technically feasible). Das heißt, der Zugang steht unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit und notwendigen Aufrechterhaltung der Netzintegrität." Sukzessive soll die Möglichkeit, 5G im Ausland zu nutzen, ausgebaut werden.
Keine unerwartet hohen Gebühren
Eine weitere Neuerung betrifft Verbindungen zu Kundendienst-Rufnummern, die von zuhause aus in der Regel kostenlos oder für geringe Gebühren erreichbar sind. Wenn für Anrufe vom Ausland aus zusätzliche Kosten anfallen, sind die Betreiber gemäß der neuen Roaming-Verordnung verpflichtet, Kunden "angemessen" darüber zu informieren. Die Verbraucher können dann selbst entscheiden, ob sie den jeweiligen Dienst vom Ausland aus in Anspruch nehmen.
Einen besseren Schutz bekommen Kunden mit der neuen Verordnung auch vor der Kostenfalle, die durch die Nutzung von Mobilfunknetzen auf Schiffen und in Flugzeugen droht. Nutzer sollen besser über die Kosten informiert werden. Zudem soll die Verbindung zu solchen besonders teuren Netzen nach einer Kostenschwelle von 50 Euro oder einem anderen, im Vorfeld vereinbarten Betrag, automatisch unterbrochen werden. Betreiber haben zudem die Möglichkeit, optional das Blockieren von Roamingdiensten auf Schiffen und in Flugzeugen anzubieten.
Auf Seite 2 lesen Sie unter anderem, wo der regulierte EU-Tarif weiterhin keine Gültigkeit hat.