BNetzA: Regulierte Auslandstarife auch in Überseegebiete
EU: Deckelung für Auslandstelefonate gilt auch für neun Überseegebiete
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Lange hatte die EU vergessen, trotz reguliertem EU-Roaming die Preise für Auslandstelefonate vom eigenen Heimatland in ein anderes EU-Land zu regulieren. Dies wurde in diesem Jahr nachgeholt. Seit 15. Mai gelten dafür feste Obergrenzen - wenngleich dadurch auch einige Kostenfallen bleiben.
teltarif.de hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass diese Obergrenzen auch für Call-by-Call-Anbieter gelten. Nach dem 15. Mai gab es noch vereinzelt Anbieter, die ihre Tarife verspätet umgestellt hatten. Bei Ethno-Discountern musste beispielsweise die Frage geklärt werden, ob Auslands-Tarife mit Einwahlgebühr weiter erlaubt bleiben.
Ein Call-by-Call-Anbieter hat inzwischen aber von der Bundesnetzagentur einen aufschlussreichen Brief bekommen - mit der Aufforderung zu weiteren Tarif-Anpassungen.
Besondere "Gebiete in äußerster Randlage"
EU: Deckelung für Auslandstelefonate gilt auch für neun Überseegebiete
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Ein im Call-by-Call-Tarifvergleich von teltarif.de gelisteter Anbieter teilte unserer Redaktion mit, dass er von der BNetzA ein Schreiben bekommen habe, in dem ihm die Behörde weitere Details zu den von der EU regulierten Tarifen für Auslandstelefonate mitgeteilt habe.
In dem Brief fordert die BNetzA den Provider auf, bislang offenbar noch nicht erfolgte Preisanpassungen vorzunehmen. Die BNetzA weist in dem Schreiben darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten der EU über Hoheitsgebiete verfügen, die weit entfernt vom europäischen Festland liegen. Es gehe um die sogenannten "Gebiete in äußerster Randlage". Denn die Preisobergrenze gelte auch für Auslandstelefonate zu diesen neun Gebieten.
Die EU hat eine Informationsseite zu diesen Gebieten in äußerster Randlage. Laut Artikel 349 und Artikel 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wurden von der EU "spezifische Maßnahmen ergriffen", um die Entwicklung der abgelegensten Regionen der Europäischen Union zu unterstützen. Zu diesen Gebieten zählen Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion, Martinique, Mayotte und Saint-Martin (Frankreich), die Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien). Die mit der "außergewöhnlichen geografischen Lage" dieser Regionen verbundenen Nachteile sollen auf diese Art und Weise ausgeglichen werden.
Nicht alle Überseegebiete von EU-Staaten sind betroffen
Bei dieser Aufzählung wird klar, dass hier längst nicht alle Überseegebiete, die mit einem EU-Land assoziiert sind, aufgeführt sind. Neukaledonien, die Falklandinseln und zahlreiche andere mit der EU verbundenen Überseegebiete zählen nicht zu diesem Kreis der förderwürdigen "Gebiete in äußerster Randlage". Zu den anderen Zielen dürfen die Provider also weiterhin Minutenpreise anbieten, die die EU-Obergrenzen für Auslandstelefonate überschreiten.
Bei den als Steueroasen geltenden Jungferninseln, den Kaimaninseln, Jersey, Guernsey und der Isle of Man wäre es auch etwas ungewöhnlich, diese von der EU als Gebiete mit besonderem Förderungsbedarf zu deklarieren, da diese im Gegenzug ja seit 2013 von der britischen Regierung eher dazu aufgefordert werden, in steuerlichen und juristischen Fragen besser mit der Zentralregierung in London zu kooperieren. Wer also in diese Gebiete telefoniert, muss weiterhin damit rechnen, dass es teuer werden kann.
Die SatelliteApp bietet ihre Flatrate-Option "Plus" für Telefonate in 55 Länder jetzt übrigens auch auf Android-Smartphones an. Das Angebot kostet 4,99 Euro pro Monat.