Portierung: So beantragen Sie die Rufnummernmitnahme
Die Portierung beantragen
Bild: teltarif.de
Den Handy-Vertrag wechseln und die bisherige Rufnummer behalten: kein Problem.
Durch die im Mai 2012 vollzogenen Änderungen im Telekommunikationsgesetz
ist mittlerweile auch jederzeit eine Portierung der Handynummer
- also die Mitnahme der bestehenden Nummer - zu einem neuen Anbieter möglich.
Der alte Vertrag muss hierfür nicht gekündigt werden. Wenn Sie ihn weiterhin benutzen wollen, können Sie eine Ersatz-Mobilfunkrufnummer erhalten.
Ist der alte Mobilfunk-Vertrag allerdings gekündigt, ist eine gewisse Eile geboten - denn nur bis einen Monat danach kann der Nutzer seine Nummer noch mitnehmen, wobei er Bearbeitungsfristen zu beachten hat, die in diese Zeit mit eingerechnet werden müssen.
Die Portierung beantragen
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Portierung: Auf korrekte Daten achten
Wichtig ist: Beim alten und neuen Anbieter müssen die Nutzer-Daten genau übereinstimmen. Da die Abgleichung maschinell erfolgt, führen auch nur kleinste Abweichungen bei der Schreibweise automatisch zum Scheitern der Portierung.
Der Abgleich der Basis-Daten kann in speziellen Fällen recht tückisch sein. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der aus einem Unternehmen ausscheidet, aber die Nummer seines Diensthandys behalten möchte. Manches Mobilfunk-Unternehmen lässt keine Firmenadressen zu - der maschinelle Abgleich schlägt entsprechend fehl. Eine Besonderheit besteht auch, wenn Sie die Rufnummer eines verstorbenen Angehörigen übernehmen möchten - mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Ratgeber Was tun mit Handy- und DSL-Vertrag nach Todesfall?
Eine naheliegende Möglichkeit wäre, beim bisherigen Anbieter die Vertragsdaten zu ändern - wenn die Portierung vor Ende des Vertrages beantragt wird, kein Problem. Wenn die Nummer indes nachträglich portiert werden soll, hat der Kunde bei seinem bereits beendeten Vertrag oft keinen Zugriff mehr auf seine Vertragsdaten.
Ablauf der Portierung
Der neue Mobilfunkanbieter teilt den Termin der Portierung per SMS mit. Da der alte Anbieter die Nummer abschaltet und der neue diese aufschalten muss, kann es zu kurzfristigen Empfangsunterbrechungen kommen, die in der Regel höchstens einige Stunden dauern.
Dies ist auf die technische Funktionsweise der Rufnummernmitnahme zurückzuführen: Die Portierung unter Beibehaltung der bestehenden Vorwahl wird über eine bei T-Systems beheimatete "zentrale MasterRoutingDatenBank" (zMRDB) realisiert, die alle portierten Mobilfunknummern enthält. Die Netzbetreiber beziehen täglich zwischen 0 und 6 Uhr die aktuelle Version, um Gespräche korrekt weiterleiten zu können. Hierdurch entstehen zum Zeitpunkt der Portierung Erreichbarkeitslücken.
Festnetznummern sind auf mobilen Festnetzersatz portierbar
Einige Mobilfunkanbieter bieten auch Verträge und Optionen, die neben der Mobilfunknummer eine Festnetznummer vergeben; eine komplette Tarif-Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu Handy-Tarifen mit Festnetznummer.
Neben der Portierung der Mobilfunknummer kann der Nutzer in diesem Fall die bisherige Festnetznummer als "mobile" Festnetznummer übernehmen. Anders als bei der Portierung einer Handynummer darf der Kunde jedoch den Festnetzanschluss in keinem Fall selbst kündigen, da sonst die Portierung der alten Festnetznummer nicht mehr möglich ist. Die Rufnummernmitnahme beantragt er lediglich beim neuen Anbieter, der alle weiteren Schritte übernimmt.
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