Kein Ende: ARD kann bis 2036 auf UKW weitersenden
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wollte die ARD zu einem schnelleren Umstieg von UKW zum Digitalfunk DAB+ drängen und hatte ursprünglich beschlossen, die Gesamtkosten der Ausstrahlung von UKW und DAB+ gemeinsam zu betrachten und das Modell der Kostenverringerung bis zur Periode 2029 bis 2032 fortzuführen. Das hätte bedeutet, dass die ARD sich bis dahin auf ein Verfahren hätte festlegen müssen und dann Mittel aus dem Rundfunkbeitrag nur noch für einen Verbreitungsweg - entweder UKW oder für DAB+ - erhalten hätte.
Jetzt hat die KEF jedoch die Anpassung des Abschmelzmodells für die Finanzierung der Distribution der Hörfunkprogramme von ARD und Deutschlandradio über UKW um vier Jahre beschlossen. Die ursprünglich für die Beitragsperiode ab 2029 vorgesehenen Einsparungen bei UKW werden damit frühestens ab der Beitragsperiode ab 2033 realisiert. Das bedeutet, dass der analoge Hörfunk auch bei den Öffentlich-Rechtlichen bis mindestens 2036 weiterlaufen kann, wenn das Modell nicht noch einmal verlängert wird.
Privatfunk fürchtete neue Debatte um UKW-Abschaltung
Die ARD darf bis mindestens 2036 auf UKW weitersenden
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Man kann es nicht anders sagen: Das Thema UKW-Abschaltung ist damit auch bei den Öffentlich-Rechtlichen de facto vom Tisch. Die Rundfunkanstalten können noch länger beide Wege - UKW und DAB+ - parallel nutzen und erhalten dafür auch die entsprechenden Gebührengelder.
Es ist nicht verwunderlich, dass sich darüber vor allem der Privatfunk freut. Dort lehnt man eine erzwungene UKW-Abschaltung schon lange ab. Ein UKW-Ausstieg bei der ARD spätestens 2032 hätte die Abschaltdebatte erneut auch seitens der Politik befeuern können. Dass es nun nicht dazu kommt, davon profitieren freilich in erster Linie die Veranstalter mit guten UKW-Frequenzen: In der Bevölkerung bleibt der Wille zum Umstieg somit eher gering, alle können ihre alten Radios noch lange weiternutzen, und Konkurrenten, die nur über DAB+ senden, haben es weiter schwer.
"Die aus der KEF-Entscheidung resultierende Absicherung der UKW-Verbreitung bis mindestens Ende 2032 ist eine weitsichtige und realistische Einschätzung zur weiteren Entwicklung bei den Verbreitungswegen des Radios", freut sich Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des Privatradioverbands Vaunet und CEO der hessischen FFH-Mediengruppe. "Sie entspricht den Marktanforderungen und der Einschätzung des Vaunet. Im dualen Rundfunksystem schafft die KEF damit auch auf privater Seite Planungssicherheit für den Verbreitungsweg UKW".
Vaunet gegen neue UKW-Deadline
Dennoch werbe der Verband beim Thema UKW/DAB+ weiterhin für Technologieneutralität und die freie Entscheidung der Rundfunkanbieter für ihre Verbreitungswege. "Hier darf nicht schon wieder die nächste einseitige Deadline für UKW geschaffen werden. Der Hörermarkt soll und wird das regeln. Nach wie vor sind die Verbreitungskosten im Simulcast durch die KEF-Entscheidung nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklärt, eine adäquate finanzielle Unterstützung der Privaten wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit."
UKW wurde am gestrigen Mittwoch 75 Jahre alt: Der erste europäische UKW-Sender wurde am 28. Februar 1949 in München-Freimann vom Bayerischen Rundfunk (90,1 MHz) in Betrieb genommen.